Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Liste der Websiten und mobiler Anwendungen öffentlicher Stellen M-V unter https://liste.barrierefreies-web-mv.de/.
Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die Anwendung befindet sich derzeit im Aufbau und wird gegenwärtig in einer ersten minimalen Version zur Verfügung gestellt. Neben der geplanten funktionalen Erweiterung bemühen wir uns auch die noch bestehenden Barrieren zu beseitigen oder Alternativen zu schaffen. Die wesentlichen Inhalte dieser Website sind noch nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.03.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG, PNG, GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 2 MiB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

Mit der Verwendung des Formulars erteilen Sie Ihre Einwilligung, dass neben den von Ihnen eingegebenen Daten das Datum und die Uhrzeit Ihrer Meldung für den Absendevorgang gepeichert werden. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Alternativ können Sie uns auf folgendem Weg kontaktieren:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 13 LBGG M-V

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: https://liste.barrierefreies-web-mv.de/

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.