Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Liste der Websiten und mobiler Anwendungen öffentlicher
Stellen M-V unter https://liste.barrierefreies-web-mv.de/.
Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im
Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung
barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
Die Anwendung befindet sich derzeit im Aufbau und wird gegenwärtig in einer ersten minimalen Version zur Verfügung gestellt. Neben der geplanten funktionalen Erweiterung bemühen wir uns auch die noch bestehenden Barrieren zu beseitigen oder Alternativen zu schaffen. Die wesentlichen Inhalte dieser Website sind noch nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.03.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Website? Bitte nehmen Sie
mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen
wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Alternativ können Sie uns auf folgendem Weg kontaktieren:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine
Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes
Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und
Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen
Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Beschwerdeformular nach § 13 LBGG M-V
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: https://liste.barrierefreies-web-mv.de/
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.