Website melden

Angaben zur öffentlichen Stelle
Für die Anwendung zuständige öffentliche Stelle, bei mehreren Betreibenden ist die federführende öffentliche Stelle zu benennen.
An diese E-Mail-Adresse wird der Freigabe-Link der Meldung versendet. Die Bestätigung der Richtigkeit muss durch die öffentliche Stelle erfolgen (Funktionspostfach empfohlen).
An diese E-Mail-Adresse wird eine Kopie der Meldung ohne Freigabe-Link versendet.
 
Zuordnung der Verwaltungsebene der öffentlichen Stelle entsprechend NUTS oder LAU.
 
Geografische Zuordnung zur hierarchischen Systematik der Gebietseinheiten nach Landkreisen und kreisfreien Städten laut NUTS-Klassifikation.
 
LAU-Zuordnung zur kommunalen Struktur auf Gemeinde-Ebene laut NUTS-Klassifikation.
Angaben zur Anwendung
Begriffsbestimmung laut § 4 BITVO M-V.
Bitte gegebenenfalls das Protokoll http:// oder https:// ergänzen.
Alternative URL, die über eine Weiterleitung zum Aufruf der ursprünglichen Website führt (pro Zeile eine URL).
Mit einem Punkt vor dem eigentlichen Domainnamen abgetrennter Teilbereich der Website (pro Zeile eine URL).

Kategorisierung der Informationen und Dienste der Anwendung (Mehrfachauswahl möglich).

Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anwendung oder der letzten grundlegenden Aktualisierung.